Antrag zur Entfernung von unzulässigen Inhalten

Notice-and-Takedown-Verfahren: So funktioniert es

Sollten Sie auf unserer oder einer von uns betriebenen Website Inhalte finden, die mutmasslich rechtswidrig sind, können Sie mit Hilfe einer Notice mit uns in Kontakt treten. Füllen Sie dafür untenstehendes Take-Down-Formular aus. Wir werden Ihren Antrag bzw. das damit einhergehende Material anschliessend sorgfältig prüfen und gegebenenfalls den Zugriff darauf sperren oder beschränken bzw. das Material entfernen.

Definition «rechtswidriger, unzulässiger Inhalt»

Als unzulässige, rechtswidrige Inhalte werden Inhalte verstanden, welche Rechte von Dritten, insbesondere Immaterialgüterrechte im weiteren Sinne (beispielsweise Urheberrechte oder Markenrechte) oder Persönlichkeitsrechte, verletzen oder welche Straftatbestände (namentlich in den Bereichen Pornographie, Gewaltdarstellung, Rassismus und Ehrverletzung) erfüllen.

Genügt die eingegangene Notice den formellen und/oder materiellen Voraussetzungen des «Code of Conduct Hosting» CCH der SWICO nicht oder nicht vollständig, sehen wir von einer weiterführenden Bearbeitung ab.

Der «Code of Conduct Hosting»

Der «Code of Conduct Hosting» CCH wurde 2013 vom Dachverband der schweizerischen Internetbranche als Massnahme der Selbstregulierung in Kraft gesetzt. Das Ziel des CCH ist es, die Grundsätze als Branchenstandard zu etablieren und somit die Rechtssicherheit nachhaltig zu stärken. Zugute kommt der CCH vor allem den durch rechtswidrige Inhalte geschädigten Personen bzw. Unternehmungen.

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